Immobilien-Guide
Büro in Italien für DE/AT Unternehmen
Ein Standort in Italien kann steuerlich interessant sein – aber auch komplex.
Betriebsausgaben
Miete und Kosten sind meist absetzbar.
Reisekosten
Fahrten und Aufenthalte können berücksichtigt werden.
Betriebsstätte
Bei dauerhafter Nutzung entsteht Steuerpflicht in Italien.
Doppelbesteuerung
Wird durch Abkommen geregelt.
Vorsteuer-Erstattung
Italienische MwSt. kann zurückgeholt werden.
IMMODESK-Tipp:
Vorab unbedingt steuerlich beraten lassen.
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Vorab unbedingt steuerlich beraten lassen.